Gründercoaching Deutschland - Änderung Zuschussregeln

Änderungen Gründercoaching Deutschland

Zum ersten April (kein Aprilscherz ;) informiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über wichtige Änderungen zum Gründercoaching Deutschland. Die Höhe des Zuschusses wird sich nicht ändern, wohl aber die Programme und Förderbedingungen.

Gründercoaching Deutschland läuft aus

Das Gründercoaching Deutschland (GCD) läuft zum 30. April aus. Neuanträge aus den alten Bundesländern können nur noch bis zum 15. April 2015 auf der Gründerplattform der KfW gestellt werden. Zuschussanträge aus den neuen Bundesländern werden nicht mehr bewilligt!

Das ist zu beachten

    • Antrag bis spätestens 15. April 2015 stellen.
    • Die letzte Zusage der KfW erfolgt am 30. April 2015.
    • Einreichung Abrechungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Zusage.

Das sollten Sie tun

    • Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich sputen. Zwar wird es das GCDneu geben, doch eine Förderung ist dann nur noch innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung möglich.

Ab 1. Mai 2015 GCDneu

Ab dem 1. Mai 2015 wird das Gründercoaching Deutschland als „GCDneu“ neu aufgelegt und zunächst aus Mitteln der KfW finanziert, da die ESF-finanzierten Beratungsprogramme noch nicht verabschiedet sind.

Was ändert sich

Eine der wichtigsten Änderungen ist wohl, das eine Förderung nur noch innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW.

Das sollten Sie tun

    • Falls seit Ihrer Gründung mehr als zwei (aber weniger als fünf) Jahre vergangen sind und Sie die Förderbedingungen erfüllen, sollten Sie bis zum 15. April das „alte“ GCD hier beantragen .

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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Ich bin gespannt auf Ihre Herausforderung – klein oder groß!